Hans Saner Zitate - Eigentlich gehört die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht ins Strafgesetz, sondern in die sittliche Entscheidung der Mutter.

Eigentlich gehört die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht ins Strafgesetz, sondern in die sittliche Entscheidung der Mutter.

Hans Saner
Eigentlich gehört die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs nicht ins Strafgesetz, sondern in die sittliche Entscheidung der… - Hans Saner Zitate
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Zusätzliche Informationen

Geburt und Phantasie. Von der natürlichen Dissidenz des Kindes. Basel, 1979, ISBN 3-85787-064-8. S. 73
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